Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Getränke Damke GmbH
Sehr geehrte Kunden,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir nach 3 Jahren unsere
Lieferservicebedingungen per 01.06.2023 in folgenden Punkten ändern werden:
Die Mindestbestellmenge einer Lieferung liegt zukünftig bei 6 Kisten.
Für die Anlieferung fällt eine Liefergebühr von 12,50€ je Lieferung an.
Bei weniger als 6 Kisten (min. 3 Kisten) fallen 5,00€ Mindermengenzuschlag an.
Lieferungen über 25 Kisten sind frei Haus.
Die Anlieferungen erfolgen grundsätzlich ebenerdig oder in alle Stockwerke mit
Lift zuschlagsfrei. Aufgrund einer erhöhten Erschwernis liefern wir in höhere
Stockwerke ohne Lift nur in Absprache mit dem Kollegen vor Ort.
Bitte helfen Sie uns durch Optimierung der Liefermengen und eventueller Umstellung auf 2-wöchigen Rhytmus der Belieferung diese Kosten zu reduzieren und somit gleichzeitig zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes beizutragen.
Nachstehende Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Firma Getränke Damke GmbH und ihren Geschäftspartnern – nachstehend Kunde genannt. Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Kunden regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teils der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss.
2. Vertragsschluss
Alle in unseren Prospekten, Preislisten und Werbeunterlagen aufgeführten Angebote sind unverbindlich und freibleibend, insbesondere bleibt Zwischenverkauf vorbehalten. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist.
Erhalten wir nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über die Bonität des Kunden, sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Durch Auftragserteilung erkennt der Kunde die diesseitigen Vertragsbedingungen an. Unsere AGB gelten dann auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
3. Lieferzeiten, Lieferhindernisse, Rücktritt
Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeiten erledigt.
Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.
4. Mängel
Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllung des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.
Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, sowie bei Rückbier kann der Kunde Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Ware beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.
5. Preise, Preisänderungen
Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers. Alle in unseren Prospekten, Preislisten und Werbeunterlagen aufgeführten Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Mit Herausgabe neuer Prospekte, Preislisten und Veröffentlichung im Internet unter www.getraenke-damke.de verlieren vorherige Preise ihre Gültigkeit.
6. Zahlungen
Die Zahlung aller Rechnungen hat, sofern kein anderes Zahlungsziel auf der Rechnung vermerkt ist, innerhalb von 7 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarungen. Bei Zahlung durch Scheck oder Banklastschrift gilt die Zahlung mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
7. Leergut
Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen und Fässer werden dem Kunden nur leihweise überlassen.
Für Mehrwegflaschen, Kisten und Fässer wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Kunde ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet.
Der Kunde als Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem zweiten Monat ab Lieferungsdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Wird nach Ablauf von 12 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflasche nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.
8. Kommissionswaren
Bei Ware auf Kommission ist Barzahlung oder Bankabbuchungsauftrag Voraussetzung. Bereits geleistete Zahlungen werden bei der Rechnungserstellung mit der Rückgabe verrechnet und eventuelles Guthaben wird zurückgezahlt. Generell wird für die Rücknahme und die damit verbundene Einlagerung von nicht verbrauchten Gebinden eine Kommissionsgebühr i.H.v. 5% des zurückgegebenen Warenwertes berechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden bei der Rechnungserstellung mit der Rückgabe verrechnet und eventuelles Guthaben wird zurückgezahlt.
Angebrochene (angefangene) Fässer, Kästen, Kartons oder Gebinde oder Flaschenträger mit
verschiedenartiger Ware werden nicht zurückgenommen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehende Forderungen gegen sein Abnehmer im Voraus zur Sicherung für uns ab. Für den Fall, dass es die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderungen nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes für beide Teile ist Stadthagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
11. Datenschutz
Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass wir sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der geschäftsmäßigen Zweckbestimmung erfassen, speichern, verarbeiten und nutzen, an Dritte übermitteln und löschen. Die vorstehende Einwilligung des Kunden beinhaltet auch die Weitergabe der Daten an branchen-spezifische Auskunfteien. Nach §26 des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sind wir verpflichtet, Sie von der ersten Speicherung bzw. Übermittlung in Kenntnis zu setzen. Wir tun dies auf diesem Wege, so dass weitere Benachrichtigungen nicht mehr folgen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem beabsichtigten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.