AGB GETRÄNKE-BEIER
Allgemeine Geschäftsbedingungen von GETRÄNKE-BEIER , Stand 01.12.2015
1. Geltung dieser Geschäftsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen an den Besteller (nachfolgend auch „Kunde“ oder „Vertragspartner“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen widersprechende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich durch GETRÄNKE-BEIER (nachfolgend auch „Anbieter“ oder „Lieferant“ genannt) bestätigt.
Zum Teil wird zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Unternehmer ist nach § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.
2. Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag dient der Belieferung des Kunden mit von ihm ausgewählten Produkten gegen Zahlung des entsprechend ausgewiesenen Kaufpreises an den Anbieter.
(2) Die Angebote von GETRÄNKE-BEIER erfolgen freibleibend. Mit der Bestellung der Ware durch Bestätigung des Feldes „Bestellen“ erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware zum angezeigten Preis erwerben zu wollen (Kaufvertragsangebot). Der Kaufvertrag kommt erst mit Übersendung der Auftragsbestätigung von GETRÄNKE-BEIER an den Kunden zustande (Kaufvertragsannahme). Die Auftragsbestätigung kann auch per E-Mail an den Kunden versandt werden. Die Auftragsbestätigung erfolgt nur, wenn Kundenangaben zu Name, Anschrift, abweichende Lieferadresse, Telefonnummer etc. gemäß Pflichtfeldern lückenlos vorliegen. Der Lieferant behält sich vor, eine Auftragsbestätigung an den Kunden nicht zu verschicken und eine Auslieferung im Einzelfall abzulehnen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Lieferadresse außerhalb des üblichen Liefergebiets liegt, die Lieferung außerhalb der Standardliefertage erfolgen soll, ein Kunde mehrfach bei versuchter Auslieferung nicht angetroffen worden ist, eine falsche Preisangabe vorliegt oder eine Lastschrift von der kontoführenden Bank des Kunden mangels Deckung nicht eingelöst worden ist. Ebenso wird ein Auftrag nicht bestätigt, wenn das Gesetz
entgegensteht, insbesondere eines zum Schutze der Jugend. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich oder in Textform (Fax, E-Mail) und enthält den vollständigen und umfassenden Text des Vertrages zwischen dem Kunden und GETRÄNKE-BEIER einschließlich der einbezogenen AGB.
(3) Mündliche Auskünfte, Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs- oder Verwendungsangaben sowie Maße und Gewichtsangaben der Vertragswaren von GETRÄNKE-BEIER sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie stellen keine verbindliche Erklärung und keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.
(4) Bei Fehlern in der Preisangabe in Katalogen oder im Internet übernimmt die GETRÄNKE-BEIER keine Haftung. GETRÄNKE-BEIER behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die bestellte Ware durch den Vorlieferanten von GETRÄNKE-BEIER trotz vertraglicher Lieferpflicht nicht zur Verfügung gestellt wird. In diesem Falle wird GETRÄNKE-BEIER den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen und den Kaufpreis ersetzen, soweit er bereits entrichtet ist.
Kaufvertragspartner des Bestellers ist die:
GETRÄNKE-BEIER GFGH
Steffen Beier
Lauterbach
Dorfstraße 31
01833 Stolpen
Mail: Getraenke-Beier@t-online.de
Tel: 035973 26552
USt.-Identifikationsnummer: DE140418942
FAX: 035973 26550
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Zur Information von Verbrauchern
3. Zusendung des Vertragstextes und der vorliegenden AGB an Verbraucher
Sofern der Besteller Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, wird diesem der Ver-tragstext nebst den vorliegenden AGB im Regelfall per E-Mail zugesandt.
4. Auslieferung
Die Auslieferung erfolgt durch eigene Fahrzeuge von Lieferunternehmen von
GETRÄNKE-BEIER. Die Auslieferung der Ware erfolgt an Arbeitstagen Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr im Großhandel oder nach besonderer Absprache. Liefergebiet ist in unserem Tourenplan definiert, nach Absprache auch in weiteren Randgebieten des Liefergebietes von GETRÄNKE-BEIER. Lieferort der Ware ist in der Regel die Haus- bzw. Wohnungstür des Kunden. Lieferungen in höhere Etagen als das Erdgeschoss, bzw. in den Keller, bei Gebäuden ohne Aufzug, werden mit 0,25 € / Gebinde & Etage beaufschlagt.
5. Bepfandetes Leergut
Bepfandetes Leergut wird, sofern im Sortiment enthalten, von GETRÄNKE-BEIER im gleichen Maße wie geliefert zurückgenommen. Leergutüberschuss aus vorherigen Lieferungen wird ebenso problemlos zurückgenommen.
Leergutrücknahme: Der Pfandausgleich wird bei jeder Lieferung vom Fahrpersonal manuell verrechnet.
6. Leihgegenstände
Leihgegenstände werden nur für die vereinbarte Zeit überlassen. Die Haftung für Sachschäden durch einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen Der Kunde verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln, vollständig, in ordentlichem Zustand und gereinigt zurückgegeben. Nicht zurückgegebenes Leihgerät ist zum Zeitwert durch den Entleiher zu ersetzen. Beschädigtes Gerät wird von einem Fachbetrieb nach Wahl von GETRÄNKE-BEIER repariert. Dem Entleiher wird das Recht eingeräumt, den Nachweis über eine günstigere aber gleichwertige Reparaturmöglichkeit zu erbringen. Die Kosten für die Reparatur trägt der Entleiher.
7. Kommissionsware
• Lieferungen auf Kommissionsbasis für Feierlichkeiten oder besondere Anlässe:
- mit 50% der Rechnungssumme als Kautionszahlung möglich
- Vollgut-Warenrückgaben von mehr als 30 % werden mit 0,80 € / Gebinde
Logistikaufschlag belegt.
8. Gebinde
Der Verkauf erfolgt nur in Originalgebinden.
9. Preise und Gefahrtragung
Alle Preise sind Tagespreise und verstehen sich als Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Die jeweiligen Frachtkosten sind ebenfalls von den Produktpreisen gesondert ausgewiesen und bei Versendung an den Besteller oder an eine vom Besteller angegebene Adresse vom Besteller zu tragen. Rechnungen von GETRÄNKE-BEIER sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsart zu begleichen. Verbraucher zahlen bar gegen Lieferung. Unternehmer und Stammkunden mit Kundennummer zahlen bar oder durch Bankeinzug vier Tage nach Erhalt der Ware, es sei denn, es wurde anderes vereinbart. Sofern eine Mahnung erforderlich wird, fällt eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 pro Rechnung, sowie Auslagen für Porto etc. an. Darüber hinaus fallen gem. § 288 BGB gesetzliche Verzugszinsen von 5 % (bei Verbrauchern) und 8 % (bei Geschäftskunden) über dem aktuellen Basiszinssatz an. Auch mit Absendung an den Besteller bzw. die vom Besteller angegebene Adresse bleibt die Gefahr des zufälligen Untergangs der bestellten Sache bei GETRÄNKE-BEIER. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn Sendungen mit einem Wert von mehr als dem versicherten Wert von EUR 500 betroffen sind.
Bei Mischkisten wird ein zusätzlich. Kommissionieraufschlag von 0,05 € / Fl. erhoben.
Bei Extraanlieferung und Abholung gilt:
Anfahrtspauschale je Anlieferung / Abholung: 5,00 € (Brutto)
Fahrtkosten pro gefahrenen Kilometer: 0,45 € (Brutto)
Bei aufwendigen Lieferung gilt: für jeden weiteren Mitarbeiter (wird notwendig bei schwerem Leihinventar wie Festzeltgarnituren oder beispielsweise diverser Schanktechnik) werden für den zusätzlich. Mitarbeiter 21,90 € (Brutto) je geleisteter Stunde berechnet.
10. Aufrechnung
Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehungen gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von GETRÄNKE-BEIER ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
11. Eigentumsvorbehalt
Gegenüber Verbrauchern behält sich GETRÄNKE-BEIER das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Ware vor.
Gegenüber Unternehmern behält sich GETRÄNKE-BEIER das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Ware vor, solange es in der laufenden Geschäftsverbindung offene Forderungen gegen den Unternehmer gibt. Der Unternehmer ist zur Veräußerung der Ware im regulären Geschäftsverkehr berechtigt.
12. Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung. Bei Unternehmern beträgt die Mängelhaftungsfrist von GETRÄNKE-BEIER 12 Monate und beginnt mit Ablieferung der Ware beim Kunden. GETRÄNKE-BEIER wird bei Verbrauchern zunächst nach Wahl des Kunden Nacherfüllung leisten. Für Unternehmer findet, sofern der Kauf für den Unternehmer ein Handelsgeschäft ist, § 377 HGB Anwendung. Bei Unternehmern leistet GETRÄNKE-BEIER bei Mängeln der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
13. Haftung
Für die Haftung von GETRÄNKE-BEIER gelten die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass sich die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von GETRÄNKE-BEIER. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) und auch nicht bei von GETRÄNKE-BEIER abgegebenen Garantien. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht). Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen der Parteien das für den Sitz von GETRÄNKE-BEIER sachlich und örtlich zuständige Gericht. Gesetzliche Rege-lungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, so soll hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessene Regelung treffen, die soweit möglich dem wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommt, den die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
16. Haftungsausschluss / Copyright
GETRÄNKE-BEIER prüft und aktualisiert laufend die Informationen auf diesen Internetseiten. Trotz aller Sorgfalt können sich Daten inzwischen verändert haben. Daher kann GETRÄNKE-BEIER für die Aktualität, die Richtigkeit und die Vollständigkeit der auf diesen Internetseiten zur Verfügung gestellten Informationen keine Haftung oder Garantie übernehmen.
GETRÄNKE-BEIER behält sich des Weiteren das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
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17. Datenschutzerklärung
Vor der Bestellung muss der Kunde zwingend der Datenschutzerklärung GETRÄN-KE-BEIER zustimmen und sie zur Kenntnis nehmen.
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